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Arbeitsrecht

Rufbereitschaft und Arbeitszeit

By Arbeitsrecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der Bereitschaftsdienst von zu Hause – hierzulande „Rufbereitschaft“ genannt – ebenfalls als Arbeitszeit gilt. (EuGH, 21.02.2018, C-518/15). Dafür sind jedoch bestimmte Voraussetzungen nötig. Das Urteil betrifft auch das deutsche Arbeitsrecht.

Geklagt hatte ein freiwillige Feuerwehrmann aus Nivelles (Belgien), der für seine Bereitschaftsdienste von zu Hause entlohnt werden wollte.

Der ausschlaggebende Punkt, dass der EuGH im Falle des Feuerwehrmannes die Rufbereitschaft zur Arbeitszeit erklärte, war nicht alleine die Erreichbarkeit, die gewährleistet werden musste. Es ging vor allem um die acht Minuten, die der Feuerwehrmann hatte, um einsatzbereit zu sein. Diese kurze Zeitspanne machte es ihm laut EuGH unmöglich anderen sozialen Aktivitäten nachzugehen, die eine Freizeit mit sich bringen würde.

Das Urteil des EuGHs erweitert die Definition der Arbeitszeit – und diese ist für die Mitgliedsstaaten und die nationalen Gerichte bindend. Das heißt, dass auch in Deutschland die Rufbereitschaft nun als Arbeitszeit gilt, wenn der Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit einsatzbereit sein muss.

Außerordentliche Kündigung – Überwachung durch Detektiv

By Arbeitsrecht, Vertragsrecht

Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.( BAG, Urteil vom 29. Juni 2017 – 2 AZR 597/16).

Außerordentliche Kündigung wegen des dringenden Verdachts einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit oder eines Erschleichens von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.