Immobilienrecht
Immobilien sind ein wesentlicher Bestandteil der privaten Vermögensbildung und des unternehmerischen Erfolges- zur eigenen Wohnnutzung, als Betriebsstätte oder Anlageobjekt.
Ich berate Sie im Hinblick auf:
- Erwerb und Übertragung von Grundstücken und Grundstücksrechten
- Wohnrecht, Grunddienstbarkeiten
- Grundbuchangelegenheiten
- Erbbaurecht
- Wegerecht
- Rücktritt und Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen
Im Immobilienrecht geht es um viel Geld. Schon deshalb ist eine anwaltliche Beratung von Vorteil. Es ergeben sich meist auch Verbindungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mein Leistungsangebot hierzu erfahren Sie unter Rechtsgebiete Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.