Produkthaftung

Wer als Unternehmer ein Produkt auf den Markt bringt, ist dafür verantwortlich, dass dieses frei von Fehlern und Mängeln ist und vor allem Dritte dadurch nicht geschädigt werden.

Die Produkthaftung bezeichnet die verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für Schäden, die aus der Benutzung seiner Produkte, und zwar sowohl für Personen- als auch Sachschäden, die ein Verbraucher oder eine andere Person infolge der mangelnden Sicherheit und Fehlerhaftigkeit des durch den Hersteller in Verkehr gebrachten Produkts erleidet. Rechtsgrundlagen sind u.a. das Produkthaftungsgesetz und in den EU-Staaten die EG-Richtlinie 85/373 EG. Daneben sind die deliktische Produzentenhaftung, die vertragliche Produkthaftung und die Haftung nach gesonderten Gesetzen von Bedeutung.

Die Rechtsprechung hat für die Produkthaftung Fallgruppen entwickelt: Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler, Produktbeobachtungsfehler und Organisationsverantwortung.
Als Hersteller kommen nach dem Produkthaftungsrecht nicht nur der Produzent selbst, sondern auch der Zulieferer, der Quasi-Hersteller und Importeur in Betracht.

Zu den zentralen Themen im Produkthaftungsrecht gehören unter anderem:

  • Produktfehler
  • Organisationsverschulden
  • Haftungsumfang ( Schadensersatz, Schmerzensgeld, etc.)
  • Rückruf von Produkten

Für jeden Hersteller ist es wichtig darüber informiert zu sein, inwieweit er für Fehler seiner Produkte haftbar gemacht werden kann.

Ich berate Sie gern bei der Umsetzung der Sicherheitsvorschriften in die tägliche Praxis, bei der Gestaltung von Verträgen und mit Lieferanten und Kunden, der Erarbeitung von Produktkennzeichnungen und Produktunterlagen, der Erstellung von Qualitätssicherheitsvereinbarungen, beim Management von Qualitätsproblemen bis hin zum Produktrückruf und bei der Abwehr von Schadensersatzforderungen.
Auf diese Weise unterstütze ich Sie in Bezug auf Produktsicherheit und Vermeidung von Haftungsrisiken und bei der Abwehr von Haftungsansprüchen.