Arbeitsrecht in Thüringen

Als Arbeitgeberanwalt im Arbeitsrecht versucht man, Fehler auszugleichen, die vor einer arbeitsrechtlichen Maßnahme, z.B. Kündigung, unterlaufen sind. Das lässt sich in vielen Fällen vermeiden.

Eine gute präventive Beratung, die gestalterisch frühzeitig auf den Arbeitsprozess Einfluss nimmt, oft aber auch eine kurze Besprechung mit dem Anwalt, die auch telefonisch stattfinden kann, wird Ihre Position deutlich verbessern.
Dabei gilt es die unterschiedlichen Interessen – u.U. in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat – zu ermitteln, die rechtlichen Möglichkeiten abzugleichen um ein tragfähiges Ergebnis zu finden, und notfalls mit allen Mitteln durchzusetzen.

Mein Vorschlag: Erst fragen, dann handeln!

Als Arbeitnehmervertreter setze ich mich für die Durchsetzung Ihrer Interessen, sei es bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder nach einer Kündigung ein.

Dabei sehe ich die Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht als Widerspruch. Die Kenntnisse der Interessenlagen beider Seiten bietet mir die Möglichkeit, eine sachgerechte Lösung Ihres Falles mit dem bestmöglichen Ergebnis zu erzielen.

Ich verfüge über umfassende praktische Erfahrungen bei

  • der Gestaltung von Arbeits-, Dienstverträgen und freien Mitarbeiterverträgen
  • der Beratung in Personalabbaumaßnahmen, Kündigungsschutzklagen
  • der Beratung von Geschäftsführern und Vorständen
  • der Prozessvertretung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten

Ich berate überwiegend Arbeitgeber, Vorstände und Geschäftsführer bei der Gestaltung, Verhandlung und dem Abschluss von Dienst- und Arbeitsverträgen, z.B. bei folgenden Kernregelungen im Arbeitsrecht:

  • Arbeitszeit
  • Ausschlussfristen
  • Regelungen über Dienstwagen
  • Tätigkeitsbeschreibungen
  • Rechte am Arbeitsergebnis
  • Vergütung, insbesondere Tantiemen, Provisionen, Prämien
  • Vertragsstrafen
  • Wettbewerbsklauseln

Ich entwickle mit Ihnen rechtssichere Strategien für

  • Abmahnungen
  • Kündigungen aus verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Gründen
  • Sozialauswahl
  • Betriebsratsanhörung
  • besonderen Kündigungsschutz (Mutterschutz, Schwerbehinderte)
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge