Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Verträge sind die Grundlage für die Leistungsbeziehungen zwischen Unternehmen. Sie bilden neben der Leistungserbringung einen wesentlichen Aspekt für die erfolgreiche Durchführung eines Geschäftes. Sie als Unternehmer wissen, welches Produkt oder Dienstleistung Sie an den Markt bringen wollen. In der immer komplexer werdenden Welt stehen Sie vor der Herausforderung, Ihre Ideen in rechtssichere Verträge umzusetzen. Mit einem guten Vertrag wissen beide Parteien, was sie von dem gemeinsamen Geschäft erwarten dürfen. Eine falsche oder fehlende vertragliche Regelung führt oft dazu, dass Sie nach erbrachter Leistung Ihre erwarteten Ansprüche nicht oder nur zum Teil durchsetzen können.

Die Gestaltung von Verträgen ist deshalb für Sie und den anwaltlichen Vertreter eine besondere Herausforderung. Es geht nicht um den klassischen „Standart-Vertrag von der Stange“, sondern um die Erstellung eines in sich stimmigen, praktikablen und den jeweiligen Interessen des Mandanten entsprechenden Regelungswerkes. Hierfür ist eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem anwaltlichen Berater besonders wichtig.

Um die Interessenlage genau zu erfassen, erarbeite ich mit Ihnen:

  • Worum geht es dem Mandanten?
  • Welches strategische Ziel will er erreichen?
  • Wie stellt er sich grundsätzlich den Inhalt des fertigen Vertragswerkes vor?

Neben der inhaltlichen Gestaltung entwickle ich mit Ihnen Alternativmodelle, bis letztendlich der Vertrag steht.

Auf Wunsch begleite ich Sie selbstverständlich gern auch in den Vertragsverhandlungen. Meistens gelingt es nicht, gegenüber der Vertragspartei seinen eigenen Vertragstext unverändert durchzusetzen. In den Verhandlungen ist dabei stets das Ziel des Vertragsabschlusses als Grundlage für eine erfolgreiche geschäftliche Zusammenarbeit mit dem Kunden im Auge zu behalten.

  • Was ist für den Mandanten nicht verhandelbar und muss unbedingt durchgesetzt werden?
  • Wo kann nachgegeben werden und wo sind Kompromisse vorstellbar?

Der Vertrag stellt häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Kontrolle des AGB-Rechts unterliegen. Hierzu berate ich Sie gern.

Während der Abwicklung des Geschäftes zwischen den Unternehmen und dem Kunden erfährt der Vertrag oft eine dynamische Fortschreibung und Ergänzung. Hier begleite ich Sie und Ihre Mitarbeiter bei der rechtssicheren Durchführung des Geschäftes.

Ich berate Sie und Ihre Mitarbeiter gern auch im Rahmen von Inhouse-Seminaren zu einem rechtssicheren Umgang mit Angeboten, Auftragsbestätigungen, Vertragserweiterungen, Nachträgen und Mängelanzeigen.

Ein weiterer Bereich meiner Tätigkeit ist die Durchsetzung von Ansprüchen aus diesen Verträgen ebenso wie die Abwehr gegnerischer Ansprüche. Auch hier liegt mein Augenmerk in der fachlich kompetenten und wirtschaftlich sinnvollen Begleitung im Prozess.