Mietrecht
Die Vermietung von Gewerberaum, Wohnungen aber auch die Miete von Anlagegütern wie Maschinen und Geräten bilden in Deutschland wichtige Wirtschaftszweige.
Da das Mietrecht im besonderen Maße durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gestaltet wird, ist es ratsam sich vor dem eigenen Tätigwerden kompetent anwaltlich beraten zu lassen, sowie Ihre Interessen ggf. mit Hilfe eines Anwaltes außergerichtlich und notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Ich begleite Sie bei Mietvertragsverhandlungen und entwickele für Vermieter und Mieter den auf die entsprechenden Bedürfnisse zugeschnittenen Mietvertrag.
Ich betreue Unternehmen in allen Fragen des Mietrechts, insbesondere Gewerbebetriebe, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen, kommunale Wohnungsunternehmen und private Vermietungsgesellschaften.
Ich biete in diesem Umfeld Rechtsberatung- und Vertretung im Bereich des Miet- und Pachtrechts im Einzel- und Dauermandat.