Mietrecht

Die Vermietung von Gewerberaum, Wohnungen aber auch die Miete von Anlagegütern wie Maschinen und Geräten bilden in Deutschland wichtige Wirtschaftszweige.

Da das Mietrecht im besonderen Maße durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gestaltet wird, ist es ratsam sich vor dem eigenen Tätigwerden kompetent anwaltlich beraten zu lassen, sowie Ihre Interessen ggf. mit Hilfe eines Anwaltes außergerichtlich und notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Ich begleite Sie bei Mietvertragsverhandlungen und entwickele für Vermieter und Mieter den auf die entsprechenden Bedürfnisse zugeschnittenen Mietvertrag.

Ich betreue Unternehmen in allen Fragen des Mietrechts, insbesondere Gewerbebetriebe, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen, kommunale Wohnungsunternehmen und private Vermietungsgesellschaften.

Ich biete in diesem Umfeld Rechtsberatung- und Vertretung im Bereich des Miet- und Pachtrechts im Einzel- und Dauermandat.

Ich helfe Ihnen mit meiner umfassenden praktischen Erfahrung bei Fragen zu täglichen Problemen aus der Vermietungs- und Verwaltungspraxis, wie zum Beispiel:

  • Erstellung und Gestaltung von rechtssicheren Mietverträgen
  • rechtliche Begleitung laufender Mietverhältnisse
  • Mieterhöhung, Nebenkosten
  • Mietsicherheiten, Betriebspflichten
  • Durchsetzung von Mietzinsansprüchen und Schadenersatzansprüchen
  • Kündigung von Mietverhältnissen

Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Prävention – also die Entwicklung vorbeugender Vorgehensweisen zur Gestaltung und Durchführung des Mietverhältnisses mit Ihnen.

Kommt es dennoch zum Konflikt, stehe ich Ihnen mit meiner Kompetenz, Erfahrung und Engagement tatkräftig zur Seite und entwickle mit Ihnen Strategien zur erfolgreichen und wirtschaftlich sinnvollen Lösung des Konflikts. Ich übernehme für Sie die Vertretung Ihrer Interessen in außergerichtlichen Verhandlungen und notfalls vor Gericht.