BGH zur Haftung für Schäden am Nachbarhaus

By 19. Februar 2018März 5th, 2018Immobilienrecht

Ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker mit einer Reparatur beauftragt, haftet für Schäden, die dieser am Nachbargebäude verursacht, entschied der BGH (BGH, Urteil vom 09.02.2018, Az. V ZR 311/16).

Nach der Rechtsprechung des BGH kommt ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Betracht, wenn von einem Grundstück im Rahmen einer privatwirtschaftlichen Benutzung Einwirkungen auf das Nachbargrundstück ausgehen, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen. Voraussetzung ist, dass der davon betroffene Eigentümer aus besonderen Gründen gehindert war, diese Einwirkungen gemäß § 1004 Abs. 1 BGB rechtzeitig zu unterbinden.