Immobilienrecht

Immobilien sind ein wesentlicher Bestandteil der privaten Vermögensbildung und des unternehmerischen Erfolges- zur eigenen Wohnnutzung, als Betriebsstätte oder Anlageobjekt.

Ich berate Sie im Hinblick auf:

  • Erwerb und Übertragung von Grundstücken und Grundstücksrechten
  • Wohnrecht, Grunddienstbarkeiten
  • Grundbuchangelegenheiten
  • Erbbaurecht
  • Wegerecht
  • Rücktritt und Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen

Im Immobilienrecht geht es um viel Geld. Schon deshalb ist eine anwaltliche Beratung von Vorteil. Es ergeben sich meist auch Verbindungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mein Leistungsangebot hierzu erfahren Sie unter Rechtsgebiete Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.