Wohnungseigentumsrecht

Ich berate Sie gern bereits vor dem Kauf einer Eigentumswohnung über die damit verbundenen Fragen im Wohnungseigentumsrecht.

Sie sollten vor dem Kauf die Wohnungseigentümergemeinschaft genauso wie die bauliche Substanz der Wohnung kennen.

Kaufen Sie unbesehen, können Sie ggf. Zahlungsverpflichtungen und Streitigkeiten, die in der Wohnungseigentümergemeinschaft der Wohnung bestehen, mit „einkaufen“.

Ich prüfe für Sie den Kaufvertrag aber auch die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung.
Auch nach dem Erwerb Ihrer Eigentumswohnung berate und vertrete ich Sie zu allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, z.B.:

  • Beratung im Vorfeld des Kaufs der Eigentumswohnung
  • Beschlussanfechtung
  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Sonderzahlungen
  • Instandsetzung und Modernisierung
  • bauliche Veränderungen
  • Beratung von WEG-Verwaltungen

Wenn die Wohnung vermietet ist, stellen sich auch mietrechtliche Fragen. Mein Leistungsangebot erfahren Sie unter Rechtsgebiete Mietrecht.

Ich war über Jahre hinweg selbst WEG-Verwalter und habe WEG-Verwalter dauerhaft rechtlich beraten sowie gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Sie profitieren von meiner Spezialisierung als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und meiner langjährigen praktischen Erfahrung.